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Jones Day Talks: Aktuelle Entwicklungen im deutschen Windenergierecht



Am 21. Dezember 2018 ist das sog. Energiesammelgesetz in Kraft getreten, mit dem u.a. das EEG geändert wurde. Hierbei handelt es sich um die siebte Änderung des EEG 2017 seit dessen Inkrafttreten vor etwas mehr als zwei Jahren. Eingeführt wurde u.a. eine Pflicht zur Ausrüstung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ab dem 1. Juli 2020. Diese Pflicht gilt auch für Bestandsanlagen; schätzungsweise 18.000 Windenergieanlagen in Deutschland müssen daher nachgerüstet werden.

Aus der aktuellen Rechtsprechung ist ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2019 zur Anwendbarkeit der sog. 10 H-Regelung insbesondere für Planer und Betreiber von Windenergieanlagen in Bayern relevant. Danach ist die 10 H-Regelung (Art. 82 BayBO) auch dann bei der Erteilung von Änderungsgenehmigungen nach § 16 BImSchG zu beachten, wenn bereits eine bestandskräftige BImSchG-Genehmigung vorliegt und sich weder die Standorte noch die Höhe der Anlagen ändern.

Diese aktuellen Themen im Bereich Windrecht erläutert Kerstin Henrich von Jones Day.


Germany Energy M&A Podcast

Investor-Überlegungen im Deutschen Sektor der Erneuerbaren Energien



Deutschland ist nach wie vor ein wichtiger Markt für Investitionen im Bereich Erneuerbare Energien. Die regulatorischen Rahmenbedingungen sind stabil, und im Gegensatz zu anderen Ländern gab es in Deutschland keine rückwirkenden Kürzungen der Einspeiseförderung. Daher ist die Nachfrage der Investoren nach Projekten in Deutschland seit Jahren hoch.

Worauf sollten Investoren bei der rechtlichen Prüfung von Projekten achten? Dies erläutert Kerstin Henrich von Jones Day.


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Deutsche Unternehmen: Sind Sie auf die EU-Whistleblower-Richtlinie vorbereitet?



In Europa wird es demnächst neue Regeln für Schutzmassnahmen für Whistleblower in Unternehmen geben, die Betrug, Steuerhinterziehung, Verletzungen von Arbeitsschutzvorschriften und ähnliche Missstände melden. Ein von der EU-Kommission veröffentlichter Richtlinienentwurf soll Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen schützen und gleichzeitig spezifische Meldewege und Reaktionspflichten für Arbeitgeber einführen. Die Jones Day Partner Karin Holloch und Markus Kappenhagensprechen über die Neuerungen, die die Whistleblower-Richtlinie für deutsche Unternehmen mit sich bringen wird, wie sie sich auf das deutsche Arbeitsrecht auswirken wird, sowie über die Berichts- und Compliance-Anforderungen der Richtlinie.